Überweisung

Eine ärztliche Überweisungspflicht zur Psychotherapie besteht nicht.

Zum Ausschluss körperlicher Erkrankungen werden Sie innerhalb der Probesitzungen gebeten, sich von Ihrem Hausarzt oder einem entsprechenden Facharzt untersuchen zu lassen. Die sogenannte Konsiliaranforderung erhalten Sie in der probatorischen Sitzung.